Fachkräftestipendium für Kollegstudent*innen
Ab Herbst 2021 gibt es auch für angehende Kindergartenpädagog*innen ein Fachkräftestipendium gemäß § 34b AMSG.
Anspruch auf ein Fachkräftestipendium haben Kollegstudent*innen, die
- arbeitslos sind,
- wegen der geplanten Ausbildung karenziert sind oder
- selbstständig sind, aber das Gewerbe ruhend gemeldet haben.
Weitere Voraussetzungen:
- Berufstätigkeit von mindestens 4 Jahren in den letzten 15 Jahren
- kein Abschluss einer Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Universtität
- Erfüllung der Voraussetzungen für die Ausbildung (Eignungsprüfung, Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung)
Die Höhe des Stipendiums entspricht dem Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe. Zusätzlich ist man in dieser Zeit auch kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Das Stipendium erhält man solange die Ausbildung dauert, längstens aber 3 Jahre.
Wie beantrage ich das Stipendium?
Persönlich bei der AMS-Berater*in, spätestens 1 Tag vor Beginn der Ausbildung!
Quelle und nähere Informationen: AMS